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  • 04.07.2023 · Fachbeitrag · Kaufrecht

    Gewährleistung für Instandhaltungsrücklage beim Immobilienkauf

    | Vereinbaren die Parteien eines notariellen Wohnungskaufvertrags, der Anteil an der „nach Angaben“ in näher genannter Höhe bestehenden Instandhaltungsrücklage sei „im Kaufpreis enthalten“, liegt darin keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB.2. |