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  • 08.04.2016 · Fachbeitrag · Kaufrecht

    Vorsicht vor dem verheirateten Schuldner

    | Eine konkludente Zustimmung setzt im Rahmen von §§ 1365 f. BGB voraus, dass der Ehegatte weiß, dass er etwas rechtlich Bedeutsames entscheiden soll. Er muss sich der Rechtsmacht bewusst sein, den Vertrag verhindern zu können. |