10.05.2013 · Fachbeitrag · Kontoauszüge
Keine überzogenen Kosten für erneute Kontoauszüge
| Wird für die Nacherstellung von Kontoauszügen ein Betrag von 15 EUR erhoben, handelt es sich nicht um eine der Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. BGB nicht unterliegende Preisabrede über die Hauptleistung, sondern um eine Preisnebenabrede, die der Inhaltskontrolle des § 307 BGB unterfällt. Als solche benachteiligt sie den Vertragspartner unangemessen und ist unwirksam. |
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