08.09.2014 · Fachbeitrag · Kontokorrentvertrag
Die Bank, nicht der Kunde macht die Konditionen
| Dem deutschen Recht ist ein Kontrahierungszwang fremd, der eine Bank verpflichtet, einen Vertrag zu den Konditionen abzuschließen, die der Kunde wünscht. Sparkassen sind nach § 5 SpkG NRW nicht verpflichtet, ihren Kunden einen Dispositionskredit einzuräumen. |
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