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  • 07.03.2014 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Heilpraktiker muss am Tätigkeitsort angemeldet sein

    | Ist ein Heilpraktiker an der Postadresse des Ortes der Ausübung seiner Heilpraktikertätigkeit nicht angemeldet, übt er diese nicht ordnungsgemäß aus. Der Krankenversicherer muss dann keine Kostenerstattung leisten und kann bereits gezahlte Beträge zurückfordern. |