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  • 05.12.2023 · Fachbeitrag · Kostengrundentscheidung

    Unterscheidung zwischen Anerkenntnis und Erfüllung

    | Ein „sofortiges“ Anerkenntnis i. S. d. § 93 ZPO erfordert bei einer Geldschuld nicht die rechtzeitige Erfüllung der Forderung (OLG Düsseldorf 7.7.22, 12 W 15/22, Abruf-Nr. 238172 ). |