04.07.2017 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Anfall der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren
| Während der BGH die durch die Einreichung einer unnötigen Berufungserwiderung entstandenen Kosten für nicht erstattungsfähig erachtet, stellen sich dem jetzt mit dem OLG München (RVG prof 17, 5) und dem OLG Celle (11.1.17, 2 W 1/17) zwei Obergerichte entgegen. |
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