05.11.2018 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Anrechnung oder Nicht-Anrechnung?
| Im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs kann der Kläger die volle Erstattung der Verfahrensgebühr auch verlangen, wenn er wegen eines eingeklagten materiell-rechtlichen Anspruchs auf Erstattung einer vorprozessualen Geschäftsgebühr zun ächst nur Erstattung einer 0,65-Verfahrensgebühr verlangt, auf den materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch jedoch dann verzichtet hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der materiell-rechtliche Erstattungsanspruch tatsächlich bestand oder nicht. |
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