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  • 02.12.2020 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Dauerbrenner: Die Kosten der Nebenintervention

    | Die Klausel in einem Vergleich, das Gericht solle über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO entscheiden, ist nur als Auftrag an das Gericht zu verstehen, anhand dieses Maßstabs eine Kostenregelung zu treffen, nicht aber als Ausschluss einer Kostentragung für die Nebenintervention. |