24.04.2019 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Erstattungsanspruch setzt Vergütungsanspruch voraus
| Bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang der dem Geschädigten zustehende Schadenersatzanspruch auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten umfasst, ist zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger zu unterscheiden. |
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