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  • 12.03.2025 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Klage auf Mängelbeseitigung

    | Verlangt ein Besteller vom Bauunternehmer, Mängel zu beseitigen, richtet sich der Gebührenstreitwert nach den objektiven – vom Kläger aufzuwendenden – Beseitigungskosten; der Unternehmer kann nicht geltend machen, dass ihm bei eigener Mängelbeseitigung geringere Kosten entstehen würden. |