02.05.2018 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Mehrforderung ist kostenschädlich
| Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadenersatzforderung entspricht. |
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