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  • 05.03.2019 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Reden ist Gold

    | Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG fällt auch an, wenn in einem vor der mündlichen Verhandlung zwischen den Parteivertretern geführten Telefongespräch der Vorschlag erörtert wird, die Berufung zurückzunehmen und die Kosten gegeneinander aufzuheben (OLG Frankfurt 2.10.18, 6 W 83/18, Abruf-Nr. 207232 ). |