05.06.2019 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Sachverständigenablehnung kann teuer werden
| Die außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen gemäß § 406 ZPO gehören zu den erstattungsfähigen notwendigen Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 97 Abs. 1 ZPO. |
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