Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.11.2020 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Terminsgebühr bei außergerichtlicher Besprechung & Vergleich

    | Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 VV RVG genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder das Gericht sein Zustandekommen gemäß § 278 Abs. 6 ZPO feststellt. |