02.08.2023 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Begründungserfordernisse bei der Beitragsanpassung
| In der privaten Krankenversicherung unterliegen Beitragsanpassungen in einem Beitragsentlastungstarif (hier BEA65) nicht den Begründungsanforderungen des § 203 Abs. 5 VVG. |
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