· Fachbeitrag · Kreditkarte
Barauszahlungen über die Kreditkarte dürfen Gebühren auslösen
| Die Klausel in AGB einer Bank, aufgrund derer bei Barauszahlungen an eigene Kunden am Geldautomaten mit MasterCard/Visa Card 3 Prozent vom Umsatz, mindestens aber 6 EUR erhoben werden, unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 BGB. |
Dieser Auffassung sind das OLG Bamberg (23.1.19, 3 U 37/18, Abruf-Nr. 208872) und das OLG Naumburg (14.11.18, 5 U 71/18, Abruf-Nr. 208871). Beide Gerichte sehen die Barauszahlung als Zahlungsdienstleistung nach § 675f Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB. Das Entgelt sei damit die Gegenleistung für eine Hauptleistung. Insoweit gelte § 675f Abs. 4 S. 2 BGB nicht, der nur für Nebenleistungen Angemessenheit und Relation zu den tatsächlichen Kosten fordere.
MERKE | Im Streit war vor dem OLG Bamberg auch, ob der Verband im Rahmen von Verfahren nach dem UKlaG einen Verstoß gegen § 138 BGB rügen kann. Dies konnte dahinstehen, da hier die Voraussetzungen des § 138 BGB verneint wurden. |