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  • 03.04.2020 · Fachbeitrag · Kurz nachgefragt

    Folgt Schadenersatz- auf Unterlassungsanspruch?

    | Soweit der BGH in einer schuldlosen objektiven Identitätsverwechslung eine irreführende geschäftliche Handlung i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 2 Fall 1 UWG sieht und daraus einen Unterlassungsanspruch herleitet (BGH 6.6.19, I ZR 216/17, Abruf-Nr. 211296 ), begründet dies keinen Schadenersatzanspruch. |