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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Überzahlung des Schuldners: Was nun?

    | Ein Leser fragt: Es kommt oft vor, dass Schuldner Ratenzahlungsvereinbarungen bedienen, indem sie einen Dauerauftrag einrichten. Zum Abschluss der Ratenzahlung unterlassen sie es, den Dauerauftrag zu kündigen, sodass es zu Überzahlungen kommt. Es kommt auch vor, dass der Schuldner oder Dritte auf die Forderung zahlen, ohne deren Gesamtausgleich im Auge zu haben. Kann ich den Betrag ohne Weiteres an den Schuldner zurückzahlen? Muss der Schuldner den damit verbundenen Aufwand vergüten? |

    1. Keine Rückzahlung an den Schuldner ohne Auftrag

    In dem geschilderten Fall müssen die Beziehungen streng getrennt werden. Inkassounternehmen und Rechtsanwalt haben einen Vertrag mit dem Gläubiger. Der Schuldner wiederum hat eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen. Das hat Konsequenzen:

     

    • Jede Leistung des Schuldners ist daher eine Leistung an den Gläubiger, nicht an den Rechtsdienstleister. Damit ist der Gläubiger bei einer Überzahlung durch den Schuldner bereichert und sieht sich dem Bereicherungsanspruch des Schuldners aus § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB ausgesetzt.