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  • 13.01.2025 · Fachbeitrag · Maklerlohn

    Unwirksame Bürokostenklausel mit Folgen

    | Die Vereinbarung einer Pflicht zur Zahlung von Aufwendungsersatz durch den Auftraggeber für den Fall der Aufgabe seiner Verkaufsabsicht in AGB des Maklers ist unwirksam, soweit dadurch nicht nur eine Ersatzpflicht für die konkret durch die Bearbeitung des einzelnen Auftrags verursachten Kosten begründet wird, sondern auch die Verpflichtung zur Zahlung von Gemeinkosten, hier anteiliger Bürokosten. |