01.09.2023 · Fachbeitrag · Maklerrecht
Keine Reservierungsgebühr in AGB
| Die in AGB vereinbarte Pflicht eines Maklerkunden, eine Reservierungsgebühr für das zeitlich begrenzte exklusive Vorhalten einer Immobilie zu seinen Gunsten zu zahlen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden i. S. v. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, wenn die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und sich aus der Reservierungsvereinbarung für den Kunden weder nennenswerte Vorteile ergeben noch seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist. |
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