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  • 04.05.2023 · Fachbeitrag · Maklerrecht

    Makler muss (nur) anlassbezogene Prüfungen vornehmen

    | Ein Versicherungsmakler ist bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers (Hausratversicherung) ohne konkreten Anlass im Rahmen seiner allgemeinen Pflicht zur Prüfung und Informationsbeschaffung nicht gehalten, von sich aus eine etwaige Privatinsolvenz des ausscheidenden Versicherungsnehmers zu prüfen. |