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  • · Nachricht · Mietforderungen

    Haftung des Vermieters für Schäden des Mieters

    | Mit Urteil vom 12.12.12 (XII ZR 6/12, Abruf-Nr. 130320 ) hat der BGH Wesentliches zur Haftung des Vermieters von Geschäftsräumen für Schäden des Mieters entschieden, die diesem auf Grund der Verletzung einer mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch einen von dem Vermieter mit Bauarbeiten in dem Mietobjekt beauftragten Handwerker entstehen . |

     

    Der BGH hat u.a. klargestellt: Der Geschäftsversicherungsvertrag des Mieters, durch den er seine Geschäftseinrichtung und seinen Betriebsunterbrechungsschaden u.a. gegen Feuer versichert, kann nicht zugunsten des Vermieters, der einen Schaden an den versicherten Gegenständen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Versicherer auf einen Regress gegen den Vermieter verzichtet.

    Quelle: ID 37897820