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  • 27.11.2015 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Außerordentliche Kündigung bei falscher Selbstauskunft

    | Eine falsche Selbstauskunft, um eine bessere Bonität vor Abschluss des Mietvertrags vorzutäuschen, rechtfertigt es, dass der Vermieter außerordentlich fristlos kündigt. |