27.11.2015 · Fachbeitrag · Mietrecht
Außerordentliche Kündigung bei falscher Selbstauskunft
| Eine falsche Selbstauskunft, um eine bessere Bonität vor Abschluss des Mietvertrags vorzutäuschen, rechtfertigt es, dass der Vermieter außerordentlich fristlos kündigt. |
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