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  • 09.08.2016 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Beachten Sie die Fristen bei der Nebenkostenabrechnung

    | Der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 S. 6 BGB gilt auch für solche Kosten, die gemäß § 556 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. der Betriebskostenverordnung in der Wohnraummiete generell nicht auf den Mieter umgelegt werden können. |