04.02.2022 · Fachbeitrag · Mietrecht
Einsicht in Abrechnungsunterlagen bei Einsatz eines Dienstleisters
| Hat ein Vermieter eine Schwestergesellschaft beauftragt, eine auf den Mieter umlagefähige Dienstleistung zu erbringen, hat der Mieter das Recht, die entsprechenden Verträge und Vergütungsvereinbarungen einzusehen. Dies bezieht sich nur auf die Verträge des Dienstleisters mit Subunternehmern nur, wenn der Hauptvertrag die bloße Weitergabe der Kosten des Subunternehmers vorsieht. |
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