02.05.2019 · Fachbeitrag · Mietrecht
Kündigung nach Veräußerung eines Miteigentumsanteils
| Bei Vermietung einer Wohnung durch zwei Miteigentümer bleiben beide auch dann Vermieter, wenn der eine seinen Miteigentumsanteil später an den anderen veräußert. Auf einen solchen Eigentumserwerb ist § 566 Abs. 1 BGB weder direkt noch analog anzuwenden. |
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