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  • 22.12.2015 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Mängelansprüche entfallen nicht durch Vertragsverlängerung

    | Übt der Mieter seine Verlängerungsoption vorbehaltlos aus, führt dies nicht gemäß oder entsprechend § 536b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536a BGB ausgeschlossen ist. |