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  • 04.07.2023 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Rechtsmissbräuchliche Kündigung wegen Zahlungsverzug

    | Allein eine langjährige pünktliche Mietzahlung in einem Gewerbemietverhältnis macht, wenn sich dem Vermieter gleichwohl aufgrund der aktuellen Lage ein Versehen bei dem Mietrückstand nicht aufdrängen muss, eine Kündigung wegen Zahlungsverzug nicht rechtsmissbräuchlich. |