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  • · Fachbeitrag · Musterfeststellungsklage

    Prozesstaktik: Wer auf den letzten Drücker kommt

    | Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes finden im Zivilprozessrecht gerade ihren Raum. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG ist dabei nur das öffentlichkeitswirksame Beispiel. Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz zeigt etliche weitere Verfahren ( www.iww.de/s4028 ). Der Rechtsanwalt muss über die Regularien orientiert sein, wenn er den Mandanten beraten soll, ob eine Individualklage oder der Anschluss an eine Musterfeststellungsklage sinnvoller ist. Die ‒ vorübergehende ‒ Anmeldung kann auch zur Verjährungshemmung genutzt werden, um hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Individualklage Zeit zu gewinnen. |

    1. Das sagt das Gesetz

    Nach § 608 Abs. 1 ZPO kann der Verbraucher bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden. Die Anmeldung kann nach § 608 Abs. 3 ZPO bis zum Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz zurückgenommen werden. So klar dies scheint, so kompliziert kann die Frist doch zu berechnen sein. Dafür muss die erste mündliche Verhandlung nur auf einen Montag fallen ...

    2. Der aktuelle Fall

    Der Antragsteller hat am Montag, dem 30.9.19, um 7:05 Uhr, eine Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen zu der Musterfeststellungsklage gegen die VW AG (OLG Braunschweig, 4 MK 1/18) über das auf der Website der Antragsgegnerin, dem Bundesamt für Justiz, zur Verfügung gestellte Online-Formular übersandt. Am 30.9.9 fand der erste Termin beim OLG Braunschweig statt. Am 12.12.19 hat die Antragsgegnerin die Anmeldung mit der Begründung zurückgewiesen, sie sei im Hinblick auf § 608 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht fristgerecht eingegangen, da nach dieser Vorschrift eine Anmeldung nur bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins möglich sei. Gegen diese Zurückweisung wendet sich der Antragsteller mit Antrag auf gerichtliche Entscheidung.