· Fachbeitrag · Musterfeststellungsklage
Volkswagen AG: Verbraucher müssen sich jetzt sputen
| Verbraucher können Ansprüche gegen die Volkswagen AG, die von den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage gegen diese AG abhängen, nur bis zum 29.9.19 zur Eintragung in das Klageregister anmelden. |
Das OLG Braunschweig hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Volkswagen AG auf den 30.9.19 um 10:00 Uhr terminiert. Nur bis zum Ablauf des Tags vor Beginn des ersten Termins können Verbraucher nach § 608 Abs. 1 ZPO noch Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden.
Checkliste / Anforderungen an die Anmeldung im Klageregister |
Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt und folgende Angaben enthält:
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Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 109 | ID 45961587