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  • 05.10.2021 · Fachbeitrag · Nutzungsausfall

    Nicht zu lange warten ...

    | Der Umstand, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mehrere Monate wartet, bevor er sich ein Ersatzfahrzeug anschafft, begründet eine tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen. |