12.05.2014 · Fachbeitrag · Nutzungsentschädigung
Die entscheidende Frage: „Zahlung oder Auszug?“
| Wer die Nutzungsentgeltpflicht des bei Trennung in der gemeinschaftlichen Immobilie verbleibenden Ehegatten aktivieren will, muss erst eindeutig ein Verlangen nach einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung im Sinne von § 745 Abs. 2 BGB stellen, ihn also vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ stellen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig