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  • 12.05.2014 · Fachbeitrag · Nutzungsentschädigung

    Die entscheidende Frage: „Zahlung oder Auszug?“

    | Wer die Nutzungsentgeltpflicht des bei Trennung in der gemeinschaftlichen Immobilie verbleibenden Ehegatten aktivieren will, muss erst eindeutig ein Verlangen nach einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung im Sinne von § 745 Abs. 2 BGB stellen, ihn also vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ stellen. |