05.08.2021 · Musterformulierungen · Downloads · Forderungsrecht
Öffnungsklausel im Mietvertrag, Information an den Mieter
Die Umlage von „sonstigen Betriebskosten“, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind, erfordert eine Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in der der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. Eine Öffnungsklausel im Mietvertrag ist ebenso sinnvoll. Hier finden Sie die Musterformulierung einer solchen Öffnungsklausel und eines Informationsschreibens an den Mieter.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € mtl.
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig