Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.08.2021 · Musterformulierungen · Downloads · Forderungsrecht

    Öffnungsklausel im Mietvertrag, Information an den Mieter

    Die Umlage von „sonstigen Betriebskosten“, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind, erfordert eine Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in der der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. Eine Öffnungsklausel im Mietvertrag ist ebenso sinnvoll. Hier finden Sie die Musterformulierung einer solchen Öffnungsklausel und eines Informationsschreibens an den Mieter.