· Nachricht · Pkw-Verkauf
Beweislast: Versprochen und gehalten
| Ob in Fällen des Pkw-Verkaufs auf ein beschreibendes Inserat von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszugehen ist, ergibt sich aus einer vorzunehmenden Würdigung der Gesamtumstände. |
Wer als Händler in einer Internetanzeige die Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ohne einschränkenden Zusatz angibt („137.800 km“), muss sich daran nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf festhalten lassen, auch wenn diese Zahl im späteren Kaufvertrag nicht mehr auftaucht (15.11.12, 3 W 228/12). Die ursprüngliche Angabe sei konkludent Inhalt des Vertrags geworden (so auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 2793).
Quelle: ID 42353166