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  • 04.05.2023 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung

    Vertrauen auf Ersatz von Behandlungskosten

    | In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der Versicherer nach Treu und Glauben zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen (Vertrauenshaftung). |