08.09.2016 · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe
PKH-Verfahren ist kein Hauptsacheverfahren
| Es ist unbedenklich, PKH davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Dennoch darf diese Prüfung nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder -verteidigung selbst – anstelle des Hauptsacheverfahrens – in das summarische Verfahren der PKH zu verlagern. |
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