03.03.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Absehen vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren
| Ein Absehen vom Urkundenprozess ist im Berufungsverfahren auch nach gerichtlichem Hinweis auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich hält. |
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