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  • 19.03.2024 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Bestimmter Zahlungstitel nur ohne Berechnungsformel

    | Ein Zahlungstitel ist nur bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist und Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichnet. Der zu vollstreckende Zahlungsanspruch muss betragsmäßig festgelegt sein oder sich zumindest ohne Weiteres aus dem Titel errechnen lassen. |