01.07.2020 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Die selbstverantwortete Beweisnot
| Eine juristische Person kann sich zu dem behaupteten Abschluss eines Darlehensvertrags auch dann nicht mit Nichtwissen erklären, wenn ihr an den Verhandlungen beteiligter Vertreter zwischenzeitlich unter Mitnahme des maßgeblichen Schriftverkehrs aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. |
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