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  • 05.10.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Die Wahl des Gerichtsstands bindet – eigentlich ...

    | Eine Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO ist insgesamt nicht bindend, wenn sie fehlerbehaftet ist. Wählt der Kläger ein von vornherein sachlich unzuständiges Gericht, tritt auch bezüglich der Wahl der örtlichen Zuständigkeit keine Bindungswirkung ein. |