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  • 11.04.2025 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Fristen müssen ernst genommen werden

    | Beantragt ein Prozessbevollmächtigter in der Berufungsschrift allenfalls konkludent eine Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung und führt er hierfür keine Umstände an, muss er mit einer Ablehnung des Fristverlängerungsantrags rechnen. |