02.06.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Globalisierung im Prozessrecht: Die Prozesskostensicherheit
| In einer höheren Instanz ist die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn die Einrede in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist. |
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