22.12.2015 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Kein Widerruf eines Prozessvergleichs aus dem Verbraucherrecht
| Ein gerichtlicher Räumungsvergleich ohne Widerrufsvorbehalt kann auch nicht nach den §§ 312, 355 BGB widerrufen werden, selbst wenn es sich bei dem Mieter um einen Verbraucher handelt. |
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