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  • 22.12.2015 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Kein Widerruf eines Prozessvergleichs aus dem Verbraucherrecht

    | Ein gerichtlicher Räumungsvergleich ohne Widerrufsvorbehalt kann auch nicht nach den §§ 312, 355 BGB widerrufen werden, selbst wenn es sich bei dem Mieter um einen Verbraucher handelt. |