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  • 03.03.2023 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Rechtskraftfähige Entscheidung bei einer (unberücksichtigten) Hilfsaufrechnung

    | Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO liegt auch dann vor, wenn eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung unberücksichtigt bleibt, weil es an der Gegenseitigkeit im Sinne von § 387 BGB fehlt. |