12.03.2025 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Verhängung von Ordnungsgeld gegen den Zeugen
| § 380 ZPO ist dahin gehend teleologisch zu reduzieren, dass die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen und im Termin nicht erschienenen Zeugen nicht in Betracht kommt, wenn das Ausbleiben des Zeugen sowohl für die Parteien als auch das Gericht keine nachteilige Wirkung hatte und sich die Vernehmung des Zeugen erübrigt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig