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  • 02.06.2021 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Wann erfolgt eine Auslandszustellung „demnächst“?

    | Die Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt „demnächst“, wenn der Kläger sie mit einer durch das Gericht einzuholenden Übersetzung beantragt und den vom Gericht angeforderten Auslagenvorschuss unverzüglich einzahlt. |