09.11.2016 · Fachbeitrag · Prozessstandschaft
Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft
| Ein rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse des Zedenten einer unentgeltlich abgetretenen Forderung, diese mittels gewillkürter Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen, wird durch sein bloßes Interesse an einer technischen Erleichterung der Prozessführung nicht begründet. |
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