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  • 01.09.2022 · Nachricht · Rechtsschutzversicherung

    Antizipierte Beweiswürdigung vor der Deckungszusage

    | In der Rechtsschutzversicherung, in der die Deckung u. a. davon abhängt, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (etwa § 18 Abs. 1 Buchst. b ARB 2010), ist wie im Prozesskostenhilferecht eine vorweggenommene Beweiswürdigung in eng begrenztem Rahmen zulässig. |