08.09.2014 · Fachbeitrag · Reisevertrag
Hier muss der Mandant zunächst selbst tätig werden
| Für die erstmalige Anzeige eines Reisemangels gegenüber dem Reiseveranstalter ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht notwendig, sodass die hierdurch verursachten Kosten nicht erstattungsfähig sind. |
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